Sozialgerichtsbarkeit
Als spezielle Unterordnung der Verwaltungsgerichte sind die Sozialgerichte zuständig für Auseinandersetzungen auf dem Gebiet der sozialen Gesetze. Darunter fällt zum Beispiel die Rentenversicherung, die als echte Sozialversicherung durch Beitragszahlungen finanziert wird.
Gesundheitliche Schäden, die ein Bürger in Folge einer staatlichen Maßnahme oder als Opfer einer Straftat erfährt werden durch das soziale Entschädigungsrecht entschädigt. Dazu gehören das Bundesversorgungsgesetz und das Opferentschädigungsgesetz.
Außerdem werden die staatlichen Fürsorgeleistungen wie das Arbeitslosengeld II und die Sozialhilfe zu den Sozialgesetzen gezählt. Des Weiteren werden die Sozialgerichte angerufen bei Streitigkeiten auf dem Gebiet des Kassenarztrechts und bei solchen Rechtsbereichen die für Sonderzuweisungen zuständig sind wie beispielsweise das Kindergeld.
Für die Entscheidungsfindung beim Landessozialgericht und den Sozialgerichten werden neben den Berufsrichtern immer auch ehrenamtliche Richter mit einbezogen. Sie stehen mit gleichem Stimmrecht den Berufsrichtern zur Seite. Sie müssen sich keinen Weisungen beugen und sind ebenso unabhängig. Sozialgesetzbuch (SGB) ist die systematische Zusammenfassung der Gesetze zum Sozialrecht und beinhaltet im Einzelnen:
SGBEins - Allgemeiner Teil, SGBZwei - Die Grundsicherung für Arbeitsuchende, SGBDrei - Die Arbeitsförderung, SGBVier - Die Sozialversicherungsvorschriften, SGBFünf - Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV), SGBSechs - Die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV), SGBSieben - Die Gesetzliche Unfallversicherung (GUV), SGBAcht - Die Kinder-/Jugendhilfe, SGBNeun - Die Rehabilitation und Teilhabe Menschen mit Behinderung, SGBZehn - Die Soziale Verwaltungsverfahren und Datenschutz, SGBElf - Die Soziale Pflegeversicherung, SGBZwölf - Die Sozialhilfe. Vf.Em. 59.6G85 M. Zimmer Berlin. Interne Ankündigung: In der Hauptstadt in den Stadteilen Berlin-Charlottenburg und in Berlin-Wilmersdorf sind Lesungen geplant. Ein weiterer Treffpunkt für Interessenten direkt in der deutschen Metropole. Die Lesungen des letzen Jahres erfreuten sich einer großen Nachfrage. Auch wenn es wiederum keine öffentlichen Lesungen geben wird, zeigte sich bereits seit der Vorankündigung in diesem Jahr eine große Resonanz. Die in Berlin-Charlottenburg findet freitags Vormittag, die in Berlin-Wilmersdorf dagegen am Dienstagnachmittag statt. Viele nützliche Informationen zu den beiden Veranstaltungen sind bereits im geschützten Benutzerbereich ersichtlich. Wenn Sie im dortigen Menü den Punkt Veranstaltung wählen, gelangen Sie zu dem Kalender. Dort sind alle Lesungen nach Zeitraum gelistet. Die Eintrittskarten zu Lesungen sind ausschließlich direkt über den Veranstalten zu beziehen, dies ist stets Sache des jeweiligen Veranstalters. Daher haben wir uns bemüht, bei jedem Kalendereintrag ebenfalls die Kontaktdaten des Veranstalters zu hinterlegen, an den Sie sich wenden können. Wenn Sie von außerhalb anreisen, finden Sie im Menüpunkt Hotels in Berlin nützliche Hinweise über Hotelbuchung in Berlin, darunter Hotel- und Pensionszimmer. Erwähnt sind Unterkünfte in Umkreis von zwei Kilometer, darunter: Hotel in Berlin-Charlottenburg - Übernachtung ab 60 Euro pro Nacht unweit der Gedächtniskirche, sowie Hotel in Berlin-Wilmersdorf - übernachten unweit vom Kurfürstendamm ab 65 Euro pro Nacht. Die komplette Aufstellung von nahe gelegenen Berliner Hotels folgt. Die Hotelreservierung hat direkt beim Hotel zu erfolgen. Unter dem Menüpunkt Anfahrt finden Sie einige Beschreibungen, wie Sie mit Verkehrsmitteln zum Veranstaltungsort gelangen. Bei allen Fragen zu den Lesungen wenden Sie sich bitte stets direkt an den jeweiligen Veranstalter. Regeln für die Nutzung dieser Webressource:
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